Welchen Wert hat ein Abschluss an der Fachhochschule für angewandtes Management im Vergleich mit Abschlüssen staatlicher Hochschulen?

Können Studienleistungen von anderen Hochschulen angerechnet werden?

Inwiefern sind Fremdsprachenkenntnisse Voraussetzung für das Studium?

Wie sind die Begriffe 'Credit Points' und 'Workload' zu verstehen?

Was ist ECTS?

Was ist eigentlich ein "Bachelor"?

Worin besteht genau der Unterschied zwischen dem "Bachelor" und dem Diplom-Kaufmann/der Diplom Kauffrau?

Welcher Abschluss ist der richtige für mich?

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?

Angenommen, ich werde während des Studiums arbeitslos und befinde mich zeitweise in einer finanziellen Engpasssituation. Gibt es Möglichkeiten, das Studium trotzdem fortzuführen?

Sind die Kosten des Studiums von der Steuer absetzbar?

 

Welchen Wert hat ein Abschluss an der Fachhochschule für angewandtes Management im Vergleich mit Abschlüssen staatlicher Hochschulen?
Die Fachhochschule für angewandtes Management ist vom Bundesland Bayern durch das Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt. Damit ist die vollkommene Gleichwertigkeit unserer Studienabschlüsse mit Abschlüssen staatlicher Fachhochschulen garantiert.

Können Studienleistungen von anderen Hochschulen angerechnet werden?
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Prüfungsleistungen aus Präsenzprüfungen betriebswirtschaftlicher Studienfächer von anderen Hochschulen anzuerkennen. Darüber entscheidet im Einzelfall die Prüfungskommission der Fachhochschule für angewandtes Management. Um schon vorab erörtern zu können, welche Anerkennungsmöglichkeiten bei Ihnen persönlich vorliegen, füllen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt im Online-Antragsformular aus.

Inwiefern sind Fremdsprachenkenntnisse Voraussetzung für das Studium?
Für einen erfolgreichen Einstieg in das Studium werden englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau nach Abschluss der 10. Schulklasse vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Studieneinheit Wirtschaftsenglisch sollen Sie in der Lage sein, sich im Englischen artikulieren zu können sowie englische Texte zu betriebswirtschaftlichen Themen auf Hochschulniveau verstehen und bearbeiten zu können.

Wie sind die Begriffe 'Credit Points' und 'Workload' zu verstehen?
Credit Points stellen ein Leistungspunktsystem dar, das eine „Währung“ für den Studienaufwand darstellt, den Studierende für die erfolgreiche Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Modulen erbringen müssen. Mit diesem System sammelt der Student die für das Erreichen des jeweiligen Abschlusses nötigen credits während des Studiums auf. Da die Bachelor Thesis genauso wie Diplomarbeit und Master Thesis Teil des CP-Systems sind, gibt es keine gesonderten Abschlussprüfungen. Mit erfolgreichem Ablegen der Prüfungsleistungen für die einzelnen Kurse bzw. Module werden dem Student die entsprechenden Credits gut geschrieben. Sobald die nötige Zahl von credits für den gewünschten Studienabschluss erreicht sind, ist erhält er/sie das Abschlusszeugnis.

Workload gibt an, wie viele Stunden Arbeitsaufwand (inklusive Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitungen, Hausaufgaben etc.) der Student im Durchschnitt für einen Kurs, ein Modul bzw. in Summe für den Studiengang aufwenden muss. Bei Vollzeit-Studium wird von einer Arbeitsbelastung (Workload) von 1800 Stunden p.a. ausgegangen. Bei berufsbegleitendem Studium wird durch eine Verzahnung von Studium und Berufstätigkeit bspw. durch Know-How-Transfer oder Projektarbeiten von einem verminderten Arbeitsaufwand in Höhe von 1200 Stunden p.a. ausgegangen.

Was ist ECTS?
Durch die Orientierung des CP-Systems der Fachhochschule für angewandtes Management am ECTS (European Credit Transfer System, der Gesamt-Studienaufwand eines Vollzeitstudierenden in einem Studienjahr mit 60 ECTS-credits bewertet) ist sicher gestellt, dass erbrachte Studienleistungen vergleichbar und damit transferierbar sind – sei es von anderen Hochschulen zur Fachhochschule für angewandtes Management oder umgekehrt. (Es sei darauf hingewiesen , dass dies keinen Anspruch auf Anrechnung darstellt. Die Entscheidung über die Anrechnung oder Nicht-Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen obliegt weiterhin allein der einzelnen Hochschule.)

Das ECTS wurde von der Kommission der Europäischen Union entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen einzuführen und um europäische Studienleistungen international vergleichbar zu machen. Das ECTS wird von vielen europäischen Hochschulen angewandt.

Was ist eigentlich ein "Bachelor"?
Der akademische Abschluss "Bachelor" kommt ursprünglich aus Ländern mit angelsächsischem Bildungssystem (Großbritannien, USA, Australien, Neuseeland, Indien, usw.). Er ist als erster berufsqualifizierender Bildungsabschluß konzipiert. Darauf baut ein Master-Studium auf, das nach einer ersten Berufstätigkeit (nicht konsekutiv, z.B. MBA - Master of Business Administration) oder direkt (konsekutiv) aufgenommen werden kann. Auch dieser Abschluss wird an der Fachhochschule für angewandtes Management angeboten.

Worin besteht genau der Unterschied zwischen dem "Bachelor" und dem Diplom-Kaufmann/der Diplom Kauffrau?
Für das Diplom wird eine Diplomarbeit geschrieben., die umfassender ausfällt als die Bachelor-Abschlußarbeit (Bachelor-thesis). Zudem sind statt einem Praktikum 2 Praxissemester integriert und eine zweite Spezialisierung vorgesehen. Deshalb ist das Bachelorstudium ein Jahr kürzer.

Welcher Abschluss ist der richtige für mich?
Das Besondere an der Fachhochschule für angewandtes Management ist, dass Sie sich hierzu nicht wie sonst üblich bereits zu Beginn des Studiums entscheiden müssen! Wenn Sie nach drei Jahren den Bachelor erwerben und feststellen, dass Sie doch weniger international tätig sein werden als zunächst gedacht, können Sie mit nur einem weiteren Studienjahr den in Deutschland höher angesehenen Diplomabschluss drauflegen. Sie verlieren hierdurch gegenüber Ihren Studienkollegen an anderen Hochschulen keine Zeit - im Gegenteil: An der Fachhochschule für angewandtes Management erwerben Sie in der gleichen Zeit sogar zwei akademische Grade und verschaffen sich hierdurch einen entscheidenden Karrierevorsprung!

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Die Studienanmeldung kann von Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vorläufigen Immatrikulationsbescheinigung ohne Angabe von Gründen gegenüber der Fachhochschule für angewandtes Management, schriftlich widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs(es gilt der Poststempel). Erhaltene Materialien sind im Falle eines Widerrufs an die Fachhochschule für angewandtes Management zurück zu senden bzw. nur elektronisch vorliegende Studienmaterialien vollständig und unwiderruflich zu löschen. Mit diesem Widerruf ist das Vertragsverhältnis aufgelöst. Bereits gezahlte Studiengebühren werden zurück erstattet, die Einschreibegebühr dagegen nicht.

Der Student hat die Möglichkeit, den Studienvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Semesterende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

Angenommen, ich werde während des Studiums arbeitslos und befinde mich zeitweise in einer finanziellen Engpasssituation. Gibt es Möglichkeiten, das Studium trotzdem fortzuführen?
In solchen unvorhersehbaren Notsituationen, z. B. auch bei lang andauernder Krankheit, greift die Sozialgarantie der Fachhochschule für angewandtes Management. Das bedeutet, dass Sie nach der Aufnahme Ihres Studiums eine zeitweise Stundung für die nächstfälligen Studiengebühren beantragen können.

Sind die Kosten des Studiums von der Steuer absetzbar?
Ja, nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (Az.: BFH 2002 VI R 137/01 und VI R 120/01) können Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium voll als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei hinreichender beruflicher Veranlassung gelten demnach entsprechende Ausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Ob die Fortbildung eine Basis für andere Berufsfelder schaffe oder einen Berufswechsel vorbereite, sei dabei unerheblich. (Quelle: Finanztest, 2/2003, S. 56)



 
 
 
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