Welchen Wert hat ein Abschluss an der
Fachhochschule für angewandtes Management im Vergleich mit Abschlüssen
staatlicher Hochschulen?
Können Studienleistungen von
anderen Hochschulen angerechnet werden?
Inwiefern sind Fremdsprachenkenntnisse
Voraussetzung für das Studium?
Wie sind die Begriffe 'Credit Points'
und 'Workload' zu verstehen?
Was ist ECTS?
Was ist eigentlich ein "Bachelor"?
Worin besteht genau der Unterschied zwischen dem "Bachelor" und dem Diplom-Kaufmann/der Diplom Kauffrau?
Welcher Abschluss ist der richtige für mich?
Welche Kündigungsmöglichkeiten
gibt es?
Angenommen, ich werde während des Studiums arbeitslos und befinde mich zeitweise in einer finanziellen Engpasssituation. Gibt es Möglichkeiten, das Studium trotzdem fortzuführen?
Sind die Kosten des Studiums von der Steuer absetzbar?
Welchen Wert hat ein Abschluss an
der Fachhochschule für angewandtes Management im Vergleich mit Abschlüssen
staatlicher Hochschulen?
Die Fachhochschule für angewandtes Management ist vom Bundesland
Bayern durch das Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt. Damit ist
die vollkommene Gleichwertigkeit unserer Studienabschlüsse mit Abschlüssen
staatlicher Fachhochschulen garantiert.
Können Studienleistungen
von anderen Hochschulen angerechnet werden?
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Prüfungsleistungen
aus Präsenzprüfungen betriebswirtschaftlicher Studienfächer
von anderen Hochschulen anzuerkennen. Darüber entscheidet im Einzelfall
die Prüfungskommission der Fachhochschule für angewandtes Management.
Um schon vorab erörtern zu können, welche Anerkennungsmöglichkeiten
bei Ihnen persönlich vorliegen, füllen Sie bitte den entsprechenden
Abschnitt im Online-Antragsformular aus.
Inwiefern sind Fremdsprachenkenntnisse
Voraussetzung für das Studium?
Für einen erfolgreichen Einstieg in das Studium werden englische
Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau nach Abschluss der 10. Schulklasse
vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Studieneinheit Wirtschaftsenglisch
sollen Sie in der Lage sein, sich im Englischen artikulieren zu können
sowie englische Texte zu betriebswirtschaftlichen Themen auf Hochschulniveau
verstehen und bearbeiten zu können.
Wie sind die Begriffe 'Credit Points'
und 'Workload' zu verstehen?
Credit Points stellen ein Leistungspunktsystem dar, das eine „Währung“
für den Studienaufwand darstellt, den Studierende für die erfolgreiche
Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Modulen erbringen müssen.
Mit diesem System sammelt der Student die für das Erreichen des jeweiligen
Abschlusses nötigen credits während des Studiums auf. Da die
Bachelor Thesis genauso wie Diplomarbeit und Master Thesis Teil des CP-Systems
sind, gibt es keine gesonderten Abschlussprüfungen. Mit erfolgreichem
Ablegen der Prüfungsleistungen für die einzelnen Kurse bzw.
Module werden dem Student die entsprechenden Credits gut geschrieben.
Sobald die nötige Zahl von credits für den gewünschten
Studienabschluss erreicht sind, ist erhält er/sie das Abschlusszeugnis.
Workload gibt an, wie viele Stunden Arbeitsaufwand (inklusive
Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitungen, Hausaufgaben etc.) der Student
im Durchschnitt für einen Kurs, ein Modul bzw. in Summe für
den Studiengang aufwenden muss. Bei Vollzeit-Studium wird von einer Arbeitsbelastung
(Workload) von 1800 Stunden p.a. ausgegangen. Bei berufsbegleitendem Studium
wird durch eine Verzahnung von Studium und Berufstätigkeit bspw.
durch Know-How-Transfer oder Projektarbeiten von einem verminderten Arbeitsaufwand
in Höhe von 1200 Stunden p.a. ausgegangen.
Was ist ECTS?
Durch die Orientierung des CP-Systems der Fachhochschule für
angewandtes Management am ECTS (European Credit Transfer System, der Gesamt-Studienaufwand
eines Vollzeitstudierenden in einem Studienjahr mit 60 ECTS-credits bewertet)
ist sicher gestellt, dass erbrachte Studienleistungen vergleichbar und
damit transferierbar sind – sei es von anderen Hochschulen zur Fachhochschule
für angewandtes Management oder umgekehrt. (Es sei darauf hingewiesen
, dass dies keinen Anspruch auf Anrechnung darstellt. Die Entscheidung
über die Anrechnung oder Nicht-Anrechnung von an anderen Hochschulen
erbrachten Leistungen obliegt weiterhin allein der einzelnen Hochschule.)
Das ECTS wurde von der Kommission der Europäischen
Union entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anerkennung
von im Ausland erbrachten Studienleistungen einzuführen und um europäische
Studienleistungen international vergleichbar zu machen. Das ECTS wird
von vielen europäischen Hochschulen angewandt.
Was ist eigentlich ein "Bachelor"?
Der akademische Abschluss "Bachelor" kommt ursprünglich
aus Ländern mit angelsächsischem Bildungssystem (Großbritannien,
USA, Australien, Neuseeland, Indien, usw.). Er ist als erster berufsqualifizierender
Bildungsabschluß konzipiert. Darauf baut ein Master-Studium auf,
das nach einer ersten Berufstätigkeit (nicht konsekutiv, z.B. MBA
- Master of Business Administration) oder direkt (konsekutiv) aufgenommen
werden kann. Auch dieser Abschluss wird an der Fachhochschule für
angewandtes Management angeboten.
Worin besteht genau der Unterschied
zwischen dem "Bachelor" und dem Diplom-Kaufmann/der Diplom Kauffrau?
Für das Diplom wird eine Diplomarbeit geschrieben., die umfassender
ausfällt als die Bachelor-Abschlußarbeit (Bachelor-thesis).
Zudem sind statt einem Praktikum 2 Praxissemester integriert und eine
zweite Spezialisierung vorgesehen. Deshalb ist das Bachelorstudium ein
Jahr kürzer.
Welcher Abschluss ist der richtige
für mich?
Das Besondere an der Fachhochschule für angewandtes Management
ist, dass Sie sich hierzu nicht wie sonst üblich bereits zu Beginn
des Studiums entscheiden müssen! Wenn Sie nach drei Jahren den Bachelor
erwerben und feststellen, dass Sie doch weniger international tätig
sein werden als zunächst gedacht, können Sie mit nur einem weiteren
Studienjahr den in Deutschland höher angesehenen Diplomabschluss
drauflegen. Sie verlieren hierdurch gegenüber Ihren Studienkollegen
an anderen Hochschulen keine Zeit - im Gegenteil: An der Fachhochschule
für angewandtes Management erwerben Sie in der gleichen Zeit sogar
zwei akademische Grade und verschaffen sich hierdurch einen entscheidenden
Karrierevorsprung!
Welche Kündigungsmöglichkeiten
gibt es?
Die Studienanmeldung kann von Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der vorläufigen Immatrikulationsbescheinigung ohne Angabe
von Gründen gegenüber der Fachhochschule für angewandtes
Management, schriftlich widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs(es gilt der Poststempel). Erhaltene
Materialien sind im Falle eines Widerrufs an die Fachhochschule für
angewandtes Management zurück zu senden bzw. nur elektronisch vorliegende
Studienmaterialien vollständig und unwiderruflich zu löschen.
Mit diesem Widerruf ist das Vertragsverhältnis aufgelöst. Bereits
gezahlte Studiengebühren werden zurück erstattet, die Einschreibegebühr
dagegen nicht.
Der Student hat die Möglichkeit, den Studienvertrag
mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Semesterende zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
Angenommen, ich werde während
des Studiums arbeitslos und befinde mich zeitweise in einer finanziellen
Engpasssituation. Gibt es Möglichkeiten, das Studium trotzdem fortzuführen?
In solchen unvorhersehbaren Notsituationen, z. B. auch bei lang
andauernder Krankheit, greift die Sozialgarantie der Fachhochschule für
angewandtes Management. Das bedeutet, dass Sie nach der Aufnahme Ihres
Studiums eine zeitweise Stundung für die nächstfälligen
Studiengebühren beantragen können.
Sind die Kosten des Studiums von
der Steuer absetzbar?
Ja, nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (Az.: BFH
2002 VI R 137/01 und VI R 120/01) können Aufwendungen für ein
berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium voll als Werbungskosten
in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei hinreichender
beruflicher Veranlassung gelten demnach entsprechende Ausgaben als Werbungskosten
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Ob die Fortbildung
eine Basis für andere Berufsfelder schaffe oder einen Berufswechsel
vorbereite, sei dabei unerheblich. (Quelle: Finanztest, 2/2003, S. 56)